Lipid-Apherese und Erstattung
Seit Ende der 80er Jahre werden Patienten mit homozygoter Hypercholesterinämie oder erhöhtem LDL-Cholesterin unter Berücksichtigung des persönlichen Risikoprofils mit der Lipid-Apherese behandelt. Seit 2003 gilt folgende gesetzliche Regelung, die im September um Absatz 3 ergänzt wurde:
Lipid-Apheresen können nur durchgeführt werden bei Patienten mit
- familiärer Hypercholesterinämie homozygoter Ausprägung,
- schwerer Hypercholesterinämie, bei denen grundsätzlich mit einer über 12 Monaten dokumentierten maximalen diätischen und medikamentösen Therapie LDL-Cholesterin nicht ausreichend gesenkt werden kann,
- isolierter LP(a)-Erhöhung über 60 mg/dL und LDL-Cholesterin im Normbereich sowie gleichzeitig klinisch und durch bildgebende Verfahren dokumentierter progredienter Kardiovaskulärer Erkrankung (koronare Herzerkrankung, periphere arterielle Verschlusskrankheit, zerebrovaskuläre Erkrankungen).
Im Vordergrund der Abwägung der Indikationsstellung soll dabei das Gesamt-Risikoprofil des Patienten stehen. Der Indikationsstellung zur Lipid-Apherese hat eine ergänzende kardiologische bzw. angiologische und lipidologische Beurteilung des Patienten voranzugehen. Die ergänzende Beurteilung darf jedoch nicht durch den Arzt erfolgen, an den bei bestätigter Indikation zur Durchführung der Apherese überwiesen wird.
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Zwei bis drei Stunden pro Behandlung. Therapie in einem ambulanten Apheresezentrum. |
Weitere Informationen im Internet:
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt zu halten.
Zum besseren Verständnis von weiteren Fachbegriffen besuchen Sie gerne auch unser Glossar.
Haben Sie Fragen zur Lipid-Apherese? Sprechen Sie uns an! info@diamed.de
© DIAMED Medizintechnik GmbH,
Mai 2012


